05.10.2022
Die Tretroller dürfen nur noch auf sechs eigens dafür eingerichteten Flächen abgestellt werden
Ab sofort gelten auf der Königsallee für E-Scooter und sonstige Kleinfahrzeuge neue Parkregeln. Die Elektro-Tretroller können dort nur noch auf sechs eigens dafür eingerichteten Flächen abgestellt werden. Das so genannte Free-Floating, also das Abstellen der Fahrzeuge nahezu überall im öffentlichen Raum, ist dort ab sofort aufgehoben. Die Abstellflächen sind zusätzlich mit Informationstafeln ausgestattet worden, die in deutscher und englischer Sprache auf die veränderten Parkbestimmungen für die E-Scooter aufmerksam machen.
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