Märkte, Ausstellungen und Messen
Märkte, Ausstellungen und Messen
Für die Festsetzung eines Marktes, einer Ausstellung oder einer Messe muss ein Antrag gestellt werden.
Der Antrag muss Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung enthalten.
Zudem sind nachfolgende Unterlagen beizufügen:
- Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten in dem das Veranstaltungsgelände eingezeichnet ist
- Maßstabgerechter Plan über die Standaufbauten mit Angabe über Bauart, Maße und Beschaffenheit der einzelnen Stände
- ggfls. Parkplatzkonzeption - (ein Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucher ordnungsgemäß parken können inklusive Berücksichtigung und Darstellung eines barrierefreien Zugangs - Einrichtung ausreichender Behindertenparkplätze-)
- Nutzungsvereinbarung über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis
- Vorläufiges Händlerverzeichnis / Ausstellerverzeichnis (Achtung: mit mindestens 12 Händlern nur bei Märkten oder alle?)
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnortes / Betriebssitzes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse
- ggfls. Baugenehmigung