Anlage 1 zur Satzung über Kostenersatz für Einsätze und über Gebühren für die Drchführung der Brandverhütungsschauen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf

zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2019 (Ddf. Amtsblatt Nr. 50 vom 14.12.2019); In-Kraft-Treten: 01.01.2020
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 45 vom 12.11.2016
Redaktioneller Stand: Januar 2020
Tarife zu § 2
lfd.
Nr.
  Kostenersatz
je Stunde
1. Gestellung von Personal für den allgemeinen Einsatz  
1.1 Einsatzkraft Brandschutz 51,80 EUR
2. Gestellung von Fahrzeugen je Stunde
2.1 Löschfahrzeug 252,10 EUR
2.2 Drehleiter 244,70 EUR
2.3 Gerätewagen 289,40 EUR
2.4 Kleineinsatzfahrzeug 140,70 EUR
2.5 Rüstwagen 284,00 EUR
2.6 Einsatzleitwagen 2/3 352,20 EUR
2.7 Einsatzleitwagen 143,70 EUR
2.8 Feuerwehrkran 325,60 EUR
2.9  Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter 328,50 EUR
3. Gestellung von Booten je Stunde
3.1 Löschboot 870,20 EUR
3.2 Rettungs-/Mehrzweckboot 232,30 EUR
4. Einsatzpauschale je Stunde
4.1 Einsatz in Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung einer Brandmeldeanlage 1.721,40 EUR

Die Pauschalen der Nummern 2 bis 4 enthalten die Kosten für die im Einsatz auf den Fahrzeu­gen und Booten mitgeführten Geräte. Bei der Gestellung von Fahrzeugen und Booten (Num­mer 2 und 3) werden Personalkosten (Nummer 1) und Aufwand im Sinne von § 2 Abs. 4, 5 der Satzung gesondert berechnet. Bei Einsatz­pauschalen (Nummer 4) wird Aufwand im Sinne von § 2 Abs. 4, 5 der Satzung gesondert berechnet.