Anlage 2 zur Entgeltordnung für freiwillige Hilfeleistungen und Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf

zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2019 (Ddf. Amtsblatt Nr. 50 vom 14.12.2019); In-Kraft-Treten: 01.01.2020
 
Redaktioneller Stand: Januar 2020

 

  Tarife zu § 3  
lfd. Nr.   Entgelt
1. Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes  
1.1 Personalverrechnungssatz je Stunde und eingesetzter Beamtin / eingesetztem Beamten 94,50 EUR
2. Gestellung von Personal für Brandsicherheitswachen je Stunde
2.1 Personalverrechnungssatz je Stunde und eingesetzter Beamtin / eingesetztem Beamten 39,20 EUR
3. Dienstleistungen für Feuerwehrschlüsseldepots, an Brandmeldeanlagen sowie an Feuerwehraufzügen  
3.1 Dienstleistungen für Feuerwehrschlüsseldepots im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung,
monatliche Aufwandspauschale
11,80 EUR
3.2 Abnahmepauschale Feuerwehrschlüsseldepot 137,10 EUR
3.3 Abnahmepauschale Brandmeldeanlage 378,30 EUR
3.4 Abnahmepauschale Feuerwehraufzug 366,20 EUR