Anlage 1 zur Entgeltordnung für freiwillige Hilfeleistungen, für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf

zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2019 (Ddf. Amtsblatt Nr. 50 vom 14.12.2019); In-Kraft-Treten: 01.01.2020
 
Redaktioneller Stand: Januar 2020
 

Tarife zu § 2
 
Lfd.
Nr.
  Entgelt
1. Gestellung von Personal für den allgemeinen Einsatz je Stunde
1.1 Einsatzkraft Brandschutz 51,80 EUR
2. Gestellung von Fahrzeugen je Stunde
2.1 Löschfahrzeug 252,10 EUR
2.2 Drehleiter 244,70 EUR
2.3 Gerätewagen 289,40 EUR
2.4 Kleineinsatzfahrzeug 140,70 EUR
2.5 Rüstwagen 284,00 EUR
2.6 Einsatzleitwagen 2/3 352,20 EUR
2.7 Einsatzleitwagen 143,70 EUR
2.8 Feuerwehrkran 325,60 EUR
2.9 Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter 328,50 EUR
3. Gestellung von Booten je Stunde
3.1 Löschboot 870,20 EUR
3.2 Rettungs-/Mehrzweckboot 232,30 EUR


Die Pauschalen der Nummern 2 und 3 enthalten die Kosten für die im Einsatz auf den Fahrzeugen und Booten mitgeführten Geräte. Bei der Gestellung von Fahrzeugen und Booten (Nummer 2 und 3) werden Personalkosten (Nummer 1) und Aufwand im Sinne von § 2 Abs. 3, 4 der Entgeltordnung gesondert berechnet.