Rat beschließt den Lärmaktionsplan IV

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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10. April den mittlerweile vierten Lärmaktionsplan (LAP IV) beschlossen. Seine Umsetzung soll die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Stadtgebiet weiter voranbringen. Copyright Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf

Ziel ist, die Belastungen durch Verkehrslärm in Düsseldorf zu verringern und ruhige Gebiete zu schützen

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10. April den mittlerweile vierten Lärmaktionsplan (LAP IV) beschlossen. Seine Umsetzung soll die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Stadtgebiet weiter voranbringen.

Der Lärmaktionsplan IV zielt darauf ab, insbesondere die Lärmbelastung durch den Kfz- und Straßenbahnverkehr weiter zu mindern. An der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Beginn des Jahres 2024 haben mehr als 1.500 Bürgerinnen und Bürger mitgewirkt. Danach stellte das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unter Beteiligung der Fachämter und Träger öffentlicher Belange, unter anderem der Rheinbahn, das Konzept fertig. Schwerpunkt sind die Belastungen durch den Kfz-Verkehr, welcher auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung als Hauptlärmquelle identifiziert wurde. 

In Düsseldorf sind etwa 370 Straßenabschnitte ermittelt worden, bei denen die Auslöseschwelle für die Lärmaktionsplanung von 65 dB(A) für einen gemittelten 24- Stunden-Lärmpegel erreicht oder überschritten wird. Unter Berücksichtigung der Höhe der Lärmbelastung, der Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen sowie der Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit erfolgte in einem ersten Schritt die Priorisierung von Belastungsschwerpunkten. Für 19 Abschnitte im Stadtgebiet wurden Empfehlungen erarbeitet. Weitere Abschnitte wurden bereits in den Lärmaktionsplänen I bis III untersucht. Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo 30) sowie der Einsatz von lärmarmen Fahrbahnbelägen gelten als besonders wirksam gegen den Verkehrslärm. Für lärmintensive Autobahnabschnitte sind ebenfalls Vorschläge in den Lärmaktionsplan aufgenommen worden, auch wenn die Zuständigkeit bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt. Die Autobahn GmbH wird nach dem Ratsbeschluss um Umsetzung der Maßnahmen gebeten. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und um weitere Abschnitte ergänzt.

Ruhige Gebiete im Stadtgebiet gilt es vor Lärmbelastungen zu schützen. Zu diesem Zweck setzt der Lärmaktionsplan IV Flächen wie zum Beispiel die Urdenbacher Kämpe oder den Aaper Wald, die einen Ausgleich zu den hohen Lärmpegeln in der geschäftigen Umgebung der Stadt bieten können, fest. Bedingung: Sie müssen regelmäßig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein sowie Freizeit und Erholung dienen.  

Lärmaktionspläne gehen darüber hinaus als Fachplanung in die Abwägung anderer raumbezogener Planungen ein, zum Beispiel in Bebauungspläne. Sie dienen also auch dem vorsorgenden Lärmschutz. Die im Aktionsplan genannten Anregungen und Impulse zur Lärmvermeidung und -verminderung sollen dazu beitragen die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern. 

Weitere Informationen über den Lärmaktionsplan IV und das Thema Lärm gibt es unter: www.duesseldorf.de/laerm