Widerspruchs- und Klageverfahren gegen
Zahlung für die erstmalige Herstellung einer Straße
gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung.
Zahlung für die Erneuerung bzw. Verbesserung von Straßen
gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung.
Antrag Zahlungserleichterung Straßenausbau- und Kanalanschlussbeitrag
Zur Entlastung der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer hat die Landesregierung NRW eine Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge erlassen, nach welcher die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zu 100% von den Straßenausbaubeiträgen befreit werden. Die Gewährung dieser Fördermittel ist jedoch an Voraussetzungen und Stichtagsregelungen zum 01.01.2018 geknüpft. Danach kann eine Förderung gewährt werden, wenn die zugrundeliegende straßenbauliche Maßnahme nach dem 01.01.2018 durch die Gemeinde beschlossen wurde.
Für straßenbauliche Maßnahmen, die vor dem 01.01.2018 beschlossen wurden, kann keine Förderung durch das Land NRW gewährt werden, hier muss die Stadt Düsseldorf zahlungspflichtige Straßenausbaubeitragsbescheide nach § 8 Kommunalabgabengesetz erlassen.
Mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 05.03.2024 gilt rückwirkend zum 01.01.2024, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, keine Beiträge erhoben werden (Erhebungsverbot).
Zahlung für Anschlussarbeiten der privaten Hausanschlüsse an das öffentliche Kanalnetz
gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Kanalanschlussbeitragssatzung.
Antrag Zahlungserleichterung Straßenausbau- und Kanalanschlussbeitrag