Katasterzahlenwerk / Liegenschaftskatasterakten

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Bei Vermessungen im Liegenschaftskataster werden die Ergebnisse der Messungen in Vermessungsrissen, Berechnungsprotokollen und Grenzniederschriften dokumentiert. Diese Dokumente der Liegenschaftskatasterakten bilden das Katasterzahlenwerk und werden nach Übernahme einer Liegenschaftsvermessung dauerhaft archiviert.

Die Dokumente, die bei einer sogenannten Fortführungsvermessung im Liegenschaftskataster erstellt werden, dienen zum einen dazu, dass die Liegenschaftskarte gemäß dem Ergebnis der Vermessung aktualisiert werden kann, und zum anderen dazu, dass bei zukünftigen Vermessungen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) bzw. das Katasteramt die korrekten Grenzverhältnisse vor Ort ermitteln und wiederherstellen können.

Im Vermessungsriss – oder auch Fortführungsriss, früher auch Feldbuch – werden gemessene oder gerechnete Messelemente sowie geometrische Bedingungen eingetragen. Im Gegensatz zur Liegenschaftskarte ist ein Vermessungsriss in der Regel nicht maßstäblich gezeichnet. Ein Riss dokumentiert eine Messung und ihren Aufbau so, dass überprüfbar ist, ob die Messung kontrolliert durchgeführt wurde, und dass die Messung jederzeit rekonstruiert werden könnte.

In den Berechnungsprotokollen wird die Berechnung der Koordinaten von Grenz- und Gebäudepunkten aus den verschiedenen Messverfahren nachgewiesen. Bei Teilungs- und Grenzvermessungen wird zusätzlich eine Grenzniederschrift erstellt, die das Ergebnis der Grenzverhandlung dokumentiert, die die Vermesserin bzw. der Vermesser vor Ort mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern durchführt. Seit dem Jahr 1896 ist die Grenzverhandlung bei der Bildung von neuen Grenzen Pflicht.

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