Gebäudeeinmessung

Flyer "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht"

Gebäudeeinmessung

Das Liegenschaftskataster dient, zusammen mit dem Grundbuch, der Sicherung des Eigentums an den Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Aus diesem Grund schreibt das Vermessungs- und Katastergesetz NRW vor, dass im Liegenschaftskataster alle Liegenschaften darzustellen und zu beschreiben sind.

Um einen aktuellen Gebäudebestand nachweisen zu können, besteht die gesetzliche Pflicht, Gebäude nach der Fertigstellung einmessen zu lassen.

Nähere Einzelheiten zur Gebäudeeinmessung und der Gebäudeeinmessungspflicht können dem Faltblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht entnommen werden.


Die Gebäudeeinmessungen werden von den, im Land NRW niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt.

Sie haben noch Fragen?

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Vermessungs- und Katasteramt

  • Brinckmannstraße 5
    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • GeoService
    Telefon 0211 - 8994276

    E-Mail
  • oder besuchen Sie uns im GeoShop

    GeoShop