Das technische Denkmal „Düsseldorfer Gasbeleuchtung“
Das technische Denkmal „Düsseldorfer Gasbeleuchtung“
Am 26.09.2020 hat die Untere Denkmalbehörde im Düsseldorfer Amtsblatt die Eintragung der Düsseldorfer Gasbeleuchtung (gasbetriebene Straßenlaternen) in die Denkmalliste bekannt gegeben. Den betreffenden Auszug aus dem Amtsblatt finden Sie hier.
Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Untere Denkmalbehörde) im Bauaufsichtsamt und das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hatten zuvor gemeinsam mit einer eigens beauftragten Gutachterin in den Jahren 2018 bis 2020 die Düsseldorfer Gasbeleuchtung im Stadtgebiet erfasst, dokumentiert und gebietsweise untersucht, ob und welche Bestände die Voraussetzungen an ein Denkmal gemäß § 2 (1) DSchG erfüllen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich am 14.05.2020 im Rahmen des Beschlusses des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung inkl. Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung“ mit dem Ergebnis der Denkmalwertprüfung befasst und beschlossen, das im Masterplan vorgelegte Erhaltungskonzept für die Gasbeleuchtung zur Grundlage des weiteren Prozesses zu machen (OVA/011/2020). Dies umfasst auch die Eintragung der Gebiete mit denkmalwerter Gasbeleuchtung in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und der sich anschließenden Energiekrise überdachte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf seinen Beschluss. Im Jahr 2022 setzte er den Masterplan zunächst aus. In seiner Sitzung vom 7. September 2023 beschloss er dann die Fortschreibung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung“ (RAT/341/2023): Alle vorhandenen Gaslichtpunkte sollten demnach auf energieeffizienten Strombetrieb umgestellt werden. Einzig rund 220 Gasleuchten im Gartendenkmal Hofgarten sollen als solche erhalten werden. Seit der Unterschutzstellung unterliegen die Gasleuchten den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Änderungen und Erneuerungen bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Seit dem Jahr 2024 laufen die erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren, die im Jahr 2026 zum Abschluss kommen sollen. Zum aktuellen Stand des Prozesses informiert die Landeshauptstadt Düsseldorf hier.
Die genaue Lage der im Jahr 2020 denkmalgeschützten Leuchten, ihre Beschreibung und die Begründung der Unterschutzstellung können weiter unten aufgerufen werden. Die Informationen sind Inhalt der Denkmalliste und Bestandteil der veröffentlichten Allgemeinverfügung.
200926_Denkmalliste-Düsseldorfer-Gasbeleuchtung