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Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt umfasst alle Formen von Gewalt, die sich gegen Menschen aufgrund ihres Geschlechts richtet oder die Frauen besonders stark betrifft. Dazu gehören körperliche und sexualisierte Übergriffe, aber auch psychische Gewalt wie Drohungen, Kontrolle oder Einschüchterung. Ebenso zählen abwertende Sprüche, Diskriminierung und sexualisierte Belästigung dazu – ob im privaten Umfeld, im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz.

Wir als Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung sind in erster Linie Ansprechstelle für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, wenn es um Schutz, Beratung und Unterstützung geht. Gleichzeitig machen wir das Thema auch mit Aktionen, Informationen und Veranstaltungen in die Stadtgesellschaft hinein sichtbar. 

Der Einsatz gegen Gewalt an Frauen ist ein zentrales Feld der Gleichstellungsarbeit, denn:

Nur ein Leben ohne Gewalt schafft die Voraussetzung für echte Gleichstellung.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit der Ratifizierung im Jahr 2017 hat sich Deutschland verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Als geschlechtsspezifische Gewalt wird dabei jede Form von Gewalt verstanden, die sich gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark betrifft.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf engagiert sich bereits seit vielen Jahren gegen Gewalt an Frauen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Konvention. Mit der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention soll diese Arbeit weiter gebündelt und die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als Querschnittsaufgabe in der kommunalen Arbeit weiter gestärkt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Istanbul-Konvention finden Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

 

Aktionsplan „(Sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen“

Die Erarbeitung des Aktionsplans „(Sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen“ wurde 2019 im Ausschuss für Gleichstellung der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen. Das fertige Dokument wurde im Mai 2025 offiziell verabschiedet. Der Aktionsplan enthält eine Bestandsaufnahme der Düsseldorfer Unterstützungsstrukturen für gewaltbetroffene Erwachsene sowie 22 Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus Düsseldorf entwickelt wurden. Diese Maßnahmen zielen auf die Weiterentwicklung und Verbesserung der bestehenden Informations- und Hilfsangebote ab. Der Aktionsplan dient den politischen Vertreter*innen als Grundlage zur vertieften Analyse und Diskussion der Situation vor Ort.

Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention hat den Auftrag, die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu begleiten und weiterzuentwickeln.

Hier geht es zum Aktionsplan.

Anlaufstellen für Erwachsene, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind

Symbolbild mit bunten Farben

Anlaufstellen für Erwachsene, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind

Wenn Sie sich in einer aktuen Gefahrensituation befinden, kontaktieren Sie bitte umgehend die Polizei unter 110.

Hier werden die Einrichtungen in Düsseldorf aufgeführt, die den expliziten Auftrag haben, im Bereich (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen zu arbeiten.

Anlaufstellen mit dem Querschnittsthema Gewalt

Symbolbild mit buntem Muster

Anlaufstellen mit dem Querschnittsthema Gewalt

Hier werden Einrichtungen und Angebote vorgestellt, die in ihrer täglichen Praxis mit Gewaltbetroffenheit oder Gewalthandeln in Berührung kommen, ohne dass dies zu ihrem Hauptaufgabenfeld gehört.