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Infektionshygienische Überwachung von Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen

Arztpraxis © contrastwerkstatt/fotolia.com
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Infektionshygienische Überwachung von Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen

Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.

Bei der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt steht die Beratung im Vordergrund. Die Überprüfung erfolgt in Stichproben.

Jede Praxis ist verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und aktuell zu halten. Der Hygieneplan beschreibt die innerbetrieblichen Maßnahmen zur Infektionsprävention und legt fest, wie hygienisches Arbeiten im Praxisalltag sichergestellt wird. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO).

Das Gesundheitsamt Düsseldorf unterstützt Praxen unter anderem bei:

  • der Ausgestaltung des Hygieneplans
  • dem Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel
  • dem sicheren Umgang mit Medizinprodukten

Die Aufsicht über den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf.


Informationen für Heilpraktiker*innen

Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, beendet oder den Praxissitz verlegt, muss nach § 18 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informieren. Informationen zur An-, Ab- und Ummeldung finden Sie auf unserer Serviceseite.

Zur Erfüllung der Überwachungspflicht erhalten alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bei Neu- und Ummeldungen einen Fragebogen. Dieser dient dazu, Informationen zur Praxisstruktur und den organisatorischen Voraussetzungen der Infektionshygiene zu erfassen.

Eine Begehung der Praxen erfolgt anlassbezogen oder wenn Tätigkeiten durchgeführt werden, die besondere Anforderungen an die Infektionshygiene stellen.

Weiterführende Links im Internet

Infektionsschutzgesetz – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

HygMedVO – Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)

TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"

ÖGDG – Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)

Kontakt

  • Gesundheitsamt Düsseldorf
    Hygieneüberwachung
    Erkrather Straße 377-389
    40231 Düsseldorf

    E-Mail
  • Postanschrift

    Gesundheitsamt Düsseldorf

    53/21

    Kölner Straße 180

    40227 Düsseldorf