09.06.2021
Ab Freitag, 11. Juni, gelten gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes für Düsseldorf weitere Lockerungen/Krisenstab beschließt Aufhebung von Maskenpflicht, Verweil- und Alkoholkonsumverbot
Weil die Inzidenz in der Landeshauptstadt Düsseldorf seit fünf Werktagen unter 35 lag, sind nun gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW weitere Lockerungen umsetzbar. Diese gelten, nach dem fünften Tag, den die Inzidenz in Folge unter 35 liegt, ab dem übernächsten Tag und nach Veröffentlichung durch das Gesundheitsministerium des Landes, ab Freitag, 11. Juni. Einzelheiten dazu zeigt die nachfolgende Übersicht.
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