27.05.2021
Krisenstab folgt bei seinem Entschluss den Empfehlungen von Polizei und DEHOGA/Allgemeinverfügung gilt zunächst für zwei Wochen
Im öffentlichen Raum des Maskenpflichtgebietes "Altstadt" - einschließlich der Rheinuferpromenade - gilt ab Freitag, 28. Mai, auch ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot. Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte sich am Dienstag, 26. Mai, der Empfehlung der Verwaltungsspitze, der Polizei Düsseldorf und des DEHOGA Nordrhein angeschlossen und dieses beschlossen. Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum sollen zunächst für zwei Wochen gelten.
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