08.03.2021
Seriöse Dienstleister sind in der Lage ihrer Rechnung einen Entsorgungsnachweis beizulegen/Fahndungserfolg der "Mülldetektive"/1.000 Euro Bußgeld für illegale Entsorgung
Vor unseriösen Entrümplern und Haustürgeschäften im Zusammenhang mit der Entsorgung von Hausrat warnt das Umweltamt der Landeshauptstadt. Seriöse Dienstleister sind in der Lage, eine Entrümpelung gegen Rechnung anzubieten und der Rechnung eine Kopie des Wiegescheins der jeweiligen Entsorgungsanlage - also zum Beispiel der Müllverbrennungsanlage Düsseldorf - beizulegen.
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