22.04.2021
Im Altstadtgebiet, in der Innenstadt und am Hauptbahnhof müssen Passanten zu festgelegten Zeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Die Maskenpflicht in Düsseldorf, einschließlich der räumlichen und zeitlichen Erweiterung im Gebiet "Altstadt", ist per Allgemeinverfügung bis einschließlich Sonntag, 23. Mai, verlängert worden. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr.
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