20.12.2018
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat auch für den Jahreswechsel 2018/2019 Vorkehrungen zur Verbesserung der Sicherheit in der Altstadt getroffen
In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das Feuerwerksverbot gilt dort von Montag, 31. Dezember, 20 Uhr bis Dienstag (Neujahr), 1. Januar, 6 Uhr. Das Verbot gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2.
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