25.09.2017
Rückwirkend ab 1. Juli können Alleinerziehende finanzielle Unterstützung auch für Kinder über 12 Jahre erhalten
Alleinerziehende, die nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihre Kinder erhalten, können den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Seit 1. Juli wurden die Leistungen erweitert. Die Bewilligung ist nicht mehr auf maximal sechs Jahre beschränkt und es kann ein Anspruch nun auch für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag bestehen.
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