Rehabilitation

Rehabilitation

Der Begriff Rehabilitation bezeichnet alle medizinischen und berufsfördernden Leistungen, die der Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger zur Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durchführt.

Bevor eine Rente wegen Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger bewilligt wird, ist immer zu prüfen, ob durch eine Rehabilitation die Leistungsfähigkeit des Versicherten verbessert oder wiederhergestellt werden kann ("Reha vor Rente").

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung an.

Kontakt

  • Versicherungsamt
    Telefon 0211 89-93540,
    0211 89-92059, 0211 89-96839,
    0211 89-23543
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz