Rente und Nebenjob

Rente und Nebenjob

Seit 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für alle Altersrenten weggefallen. Die Rente wird nicht gekürzt.
Wird eine Witwen- oder Witwerrente bezogen, kann das Einkommen aus dem Nebenjob darauf angerechnet werden.

Wer einen Nebenjob ausüben möche, sollte sich daher unbedingt vorher beraten lassen.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung an.

Kontakt

  • Versicherungsamt
    Telefon 0211 89-93540,
    0211 89-92059, 0211 89-96839,
    0211 89-23543
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz