Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt. Dadurch sollen die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden, da sie das Ergebnis gemeinschaftlicher Lebensleistungen sind.

Der Ehepartner mit den höheren Versorgungsansprüchen, die während der Ehe erworben wurden, ist ausgleichspflichtig. Dem anderen Ehepartner steht als Ausgleich die Hälfte der Differenz zu. Nach dem Versorgungsausgleich sollen beide Ehepartner gleich hohe Versorgungsrechte besitzen.

Zur Errechnung des Versorgungsausgleichs sind eine Kontenklärung und die genaue Ermittlung der Rentenansprüche erforderlich. Dazu gehören auch andere Ansprüche auf Altersversorgung, wie zum Beispiel Pensionen, Betriebsrenten und private Rentenversicherungen.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung an.

Kontakt

  • Versicherungsamt
    Telefon 0211 89-93540,
    0211 89-92059, 0211 89-96839,
    0211 89-23543
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz