Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
An der Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Befragung kann unter den folgenden Voraussetzungen mitgewirkt werden:
- Die Teilnahme ist freiwillig.
- Ihre Äußerungen dienen ausschließlich dem Zweck der Lärmaktionsplanung. Sie werden, nachdem sie ausgewertet sind, unverzüglich gelöscht.
- Äußerungen können nur ausgewertet werden, wenn Ort und Gegenstand, auf den sich die Hinweise beziehen, bekannt sind. Deshalb ist eine Orts- oder Adressangabe erforderlich. Die Angabe von Name und E-Mail-Adresse ist freiwillig.
- Die Daten werden durch Beschäftigte des Umweltamtes der Stadtverwaltung Düsseldorf ausgewertet. Alle im Rahmen der Mitwirkung übermittelten Informationen werden auf einem abgeschotteten, d.h. sicheren Datenserver des Dienstleisters der Stadtverwaltung Düsseldorf – der ITK Rheinland – abgelegt. Die Öffentlichkeit hat zu keiner Zeit Zugriff auf einzelne Antworten bzw. abgegebene Daten.
- Die Ergebnisse der Umfrage werden in zusammengefasster Form in den Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf übernommen. Auch dabei ist kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich.
- Die Befragung erfüllt die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und ist mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmt.