Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

An der Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Befragung kann unter den folgenden Voraussetzungen mitgewirkt werden:

  • Die Teilnahme ist freiwillig.
     
  • Ihre Äußerungen dienen ausschließlich dem Zweck der Lärmaktionsplanung. Sie werden, nachdem sie ausgewertet sind, unverzüglich gelöscht.
  • Äußerungen können nur ausgewertet werden, wenn Ort und Gegenstand, auf den sich die Hinweise beziehen, bekannt sind. Deshalb ist eine Orts- oder Adressangabe erforderlich. Die Angabe von Name und E-Mail-Adresse ist freiwillig.
  • Die Daten werden durch Beschäftigte des Umweltamtes der Stadtverwaltung Düsseldorf ausgewertet. Alle im Rahmen der Mitwirkung übermittelten Informationen werden auf einem abgeschotteten, d.h. sicheren Datenserver des Dienstleisters der Stadtverwaltung Düsseldorf – der ITK Rheinland – abgelegt. Die Öffentlichkeit hat zu keiner Zeit Zugriff auf einzelne Antworten bzw. abgegebene Daten.
  • Die Ergebnisse der Umfrage werden in zusammengefasster Form in den Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf übernommen. Auch dabei ist kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich.
  • Die Befragung erfüllt die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und ist mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmt.