Zwölf einfache Regeln zur Lebensmittelhygiene

Zwölf einfache Regeln zur Lebensmittelhygiene

  1. Überzeugen Sie sich bei Ihrem Einkauf davon, dass Sie nur offensichtlich frische Lebensmittel (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Geflügelfleisch, Fisch usw.) einkaufen. Schließlich wollen Sie und Ihre Familie die Erzeugnisse mit Genuss verzehren, ohne sich der Gefahr einer Lebensmittelvergiftung auszusetzen.
  2. Planen Sie den Einkauf von Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnissen daraus, Fisch, Wild und anderen kühlbedürftigen Lebensmitteln so, dass Sie die Ware schnellstmöglich in einen Kühlschrank legen können.
  3. Halten Sie Ihre Küche sauber! Reinigen Sie die Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte unmittelbar nach deren Benutzung (Spülmittel und lauwarmes Wasser sind ausreichend). Gelegentlich sollten Sie die Arbeitsflächen und Schneideunterlagen aus Kunststoff mit einem handelsüblichen Desinfektionsmittel nach Anweisung des Herstellers desinfizieren.
  4. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig!
    Nachdem Sie mit frischem Fleisch, frischem Geflügelfleisch, Fisch, Eiern ungewaschenem Salat und Gemüse gearbeitet haben. Nach jedem Toilettenbesuch und wenn Sie Ihre Hand beim Husten oder Niesen vor den Mund gehalten haben.
  5. Rohe (nicht erhitzte) Lebensmittel und verzehrsfertige Lebensmittel müssen getrennt aufbewahrt werden (z.B. verschließbare Kunststoffdosen). Lagern Sie rohe Lebensmittel in den unteren Fächern Ihres Kühlschrankes. Frischfleisch kann länger frisch gehalten werden, wenn es in einer Schale oder Schüssel, bedeckt mit Speiseöl, im Kühlschrank gelagert wird. Stellen Sie sicher, dass Tropfwasser von Frischfleisch, Frischgeflügel und Frischfisch nicht auf verzehrsfertige Lebensmittel gelangt.
  6. Überprüfen Sie regelmäßig die Temperatur Ihres Kühlschrankes. Die Temperatur sollte zwischen +1° C und maximal +7°C liegen. Im Gefrierschrank ist eine sachgerechte Lagerung der Lebensmittel nur bei -18° C und darunter gewährleistet.
  7. Kaufen Sie leicht verderbliche und kühlpflichtige Lebensmittel nur für den Bedarf von ein bis zwei Tagen. Das garantiert kurze Lagerungszeiten und größere Frische.
  8. Bei der Zubereitung von Speisen beachten Sie bitte die Angabe in den Rezepten genau. Durcherhitztes Fleisch und Geflügelfleisch erkennt man auch daran, dass der Fleischsaft wässrig-klar ist.
  9. Lassen Sie gekochte Speisen sachgerecht abkühlen! Stellen Sie den Topf von der warmen Herdplatte. Suppen und Eintöpfe können im Wasserbad gut abkühlen. Der Kühlschrank ist zum Abkühlen von warmen Speisen jeglicher Art nicht geeignet. Achten Sie beim Wiedererhitzen darauf, dass Kochtemperaturen erreicht und alle Bestandteile der Speise durcherhitzt werden. Beim Erhitzen mit der Mikrowelle: Befolgen Sie die Anweisungen und Empfehlungen des Geräteherstellers.
  10. Vorverpacktes Fleisch sollte vor dem angegebenen Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum zubereitet werden. Wollen Sie Frischfleisch, Geflügelfleisch, Fleischerzeugnisse oder Frischfisch einfrieren, tun Sie dies sachgerecht und unmittelbar nach dem Kauf.
  11. Gefrorenes Fleisch, Geflügel, Fisch, und deren Erzeugnisse daraus sind vor der Zubereitung sorgfältig in einer Schüssel oder einem Topf aufzutauen, z.B. über Nacht im Kühlschrank. Achten Sie darauf, dass die abtropfende Flüssigkeit nicht auf andere Lebensmittel oder Speisen gelangt. Schütten Sie die Tauflüssigkeit sorgfältig in den Abfluss. Einmal aufgetautes Fleisch darf nicht wieder eingefroren werden, es sei denn, es wurde vorher abgekocht.
  12. Behandeln Sie den Inhalt von Konserven mit Fleisch und Fleischerzeugnissen nach dem Öffnen wie Frischfleisch. Stellen Sie keine geöffneten Dosen in den Kühlschrank! Füllen Sie den Doseninhalt in einen verschließbaren Behälter, den Sie dann im Kühlschrank aufbewahren.

    Wenn Sie diese einfachen Regeln beachten, dann leisten Sie einen Beitrag zum Erhalt der Qualität der vom Tier stammenden Lebensmittel und schützen Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Familie.

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