Wohin mit meinem verstorbenen Tier?
Wohin mit meinem verstorbenen Tier?
Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen, etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?
Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:
- sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben
- sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben
dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:
- Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
- Die Tierkörper müssen mind. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
- Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.
Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:
können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen.
Kleintiersammelstelle
Höherweg 222
40233 Düsseldorf
Telefon 0211 - 8993242
Öffnungszeiten
Mo.–Do. 6.30–12.30 Uhr, 13–15 Uhr
Fr. 6.30–12.30 Uhr, 13–14 Uhr
Sie haben auch generell die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf den Tierfriedhof Düsseldorf zu bringen.
NEU seit 1. Januar 2026:
Tierfriedhof Düsseldorf
Aderräusscherweg 158
40221 Düsseldorf
Büro: Quadenhofstraße 110, 40625 Düsseldorf
Telefon 0211- 9296366
tierfriedhof@dischleid.de
www.tierfriedhofduesseldorf.de
Ein Großtier ist gestorben (Pferd, Schaf, Schwein, etc.)
Ist ein Großtier gestorben, erhalten Sie nähere Informationen bei der
Gustav Denzin GmbH - Tierkörperbeseitigung
Telefon 02162 - 30044