Energiekostenübernahme
Energiekostenübernahme
Ich bin neu in eine Privatwohnung gezogen. Wer zahlt meine Energiekosten?
Alle Energiekosten, die in den Nebenkosten enthalten sind, werden vom Amt für Migration und Integration übernommen, sofern kein ausreichendes Einkommen durch eine Berufstätigkeit erzielt wird und ein Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht. In den Nebenkostenvorauszahlungen sind Stromkosten nicht enthalten.
Bei Personen im Bezug von Leistungen gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz werden die Stromkosten als Bedarf vom Amt für Migration und Integration gedeckt.
Alle Personen im Leistungsbezug gemäß § 2 Asylbewerberleistungsgesetz müssen anfallende Stromkosten aus den Leistungen begleichen.
Alle Personen im Leistungsbezug, unabhängig eines Leistungsbezuges gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, müssen die anfallenden Stromkosten eigenständig an den jeweiligen Stromanbieter entrichten.