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Bildung in Düsseldorf – fair und verlässlich

Kinder in der Kta

Bildung in Düsseldorf – fair und verlässlich

Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt auf mehr Gerechtigkeit im Bildungssystem durch kostenfreie Bildung und eine verlässliche Kinderbetreuung von der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit. Ziel ist es, Familien spürbar zu entlasten und gleichzeitig die Qualität der Betreuungsangebote zu stärken.

Unsere Ziele

  • Kostenfreie Bildung bis zu 35 Stunden in der Woche für alle Familien
  • Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot
  • Eine gerechte Staffelung der Elternbeiträge
  • Mehr Planungssicherheit für Eltern und Einrichtungen
  • Eine verlässliche Kinderbetreuung von 0 bis 10 Jahren

Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Elternbeiträge ab 1. August 2027 neu geregelt werden.

 

Neue Regelung der Elternbeiträge ab 1. August 2027

Neue Regelung der Elternbeiträge ab 1. August 2027

Beitragsfreie Kinderbetreuung

  • wenn Ihr Kind bis zu 35 Stunden in der Woche eine Kindertageseinrichtung (Kita) oder Kindertagespflege besucht.
  • wenn Ihr Kind bis 15 Uhr die OGS besucht.
  • wenn Ihr Kind bereits im letzten oder vorletzten Jahr die Kita besucht.
    Dies gilt auch bei einem Betreuungsumfang bis zu 45 Stunden in der Woche 

Kostenpflichtige Kinderbetreuung

  • wenn Ihr Einkommen über 60.000 Euro im Jahr liegt und 
    • wenn Ihr Kind über 35 Stunden in der Woche eine Kindertageseinrichtung (Kita) oder Kindertagespflege besucht.
    • wenn Ihr Kind bis 16 Uhr die OGS oder den gebundenen Ganztag besucht.

FAQ

FAQ

Welchen Beitrag müssten Eltern ab dem 1. August 2027 zahlen?
Für 35 Stunden Betreuung in der Woche oder bis 15 Uhr in der OGS zahlen alle Eltern keinen Elternbeitrag.
Sollten Sie unter einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro liegen, zahlen Sie in allen Betreuungsformen bis zu 45 Wochenstunden und bis 16 Uhr in der OGS  oder dem gebundenen Ganztag keinen Elternbeitrag.
Für die letzten beiden Kitajahre zahlen Eltern unabhängig vom Einkommen ebenfalls keinen Beitrag, auch wenn das Kind bis zu 45 Stunden in der Woche betreut wird.
Für Betreuungszeiten von mehr als 45 Stunden pro Woche wird unabhängig von der Einkommensstufe und Betreuungsform für jede zusätzliche Stunde ein Aufschlag von 5 Prozent des jeweiligen Elternbeitrags erhoben.

Was müssen Eltern tun, wenn sie ab dem Kitajahr 2027/2028 eine 35 Stunden Betreuung für ihr Kind wünschen?
Eltern bestimmen den Betreuungsbedarf ihres Kindes. Sofern Ihr Kind bereits betreut wird und Sie gerne auf einen beitragsfreien 35 Stundenplatz wechseln möchten, gehen Sie direkt auf Ihre Einrichtungsleitung oder den Träger zu. Im September 2026 startet die Bedarfsplanung für das Kitajahr 2027/2028. Eine frühzeitige Anmeldung Ihres Bedarfes hilft den Kitas entsprechend zu planen.

Sofern Sie Ihr Kind erst für das Kitajahr 2027/2028 anmelden möchten, tragen Sie Ihren Betreuungswunsch entsprechend im Kita-Navigator ein. Sollte Ihrem Bedarf nicht entsprochen werden, wenden Sie sich gerne an den i-Punkt Familie.

Führt eine Anmeldung in einer Grundschule dazu, dass automatisch auch Anspruch auf einen OGS-Platz besteht?
Die Zusage für einen Schulplatz beinhaltet in Düsseldorf ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 automatisch auch die Zusage für einen Ganztagsplatz. Die Ganztagsbetreuung findet im von den Eltern gewählten Betreuungsumfang statt und entspricht so dem Bedarf der Familie. Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgt ausschließlich an der Schule, die das Kind besucht. Der Betreuungsvertrag läuft immer für ein Schuljahr.

Beinhaltet die Anmeldung auch eine gesicherte Ferienbetreuung?
Am Schulstandort werden sechs Wochen Ferienbetreuung pro Schuljahr angeboten. Unabhängig vom gewählten Betreuungsumfang können alle Kinder bis 16 Uhr an der Ferienbetreuung teilnehmen.
Familien mit einem höheren Betreuungsbedarf, müssen diesen frühzeitig anmelden und können nach Absprache und Verfügbarkeit im Sozialraum über andere Schulstandorte oder Angebote der Jugendhilfe (Düsselferien) Betreuungsbedarfe abdecken.

Können Eltern eine 35-Stunden-Betreuung für ihr Kind auch flexibel über die Woche verteilt buchen?
Soweit organisatorische, personelle oder festgelegte Kernzeiten der Kitas und Kindertagespflegestellen dem nicht entgegenstehen, kann der wöchentliche Betreuungsbedarf auch an unterschiedlich langen Betreuungszeiten je Wochentag im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten erfüllt werden.

Zählt das Brutto -oder das Nettoeinkommen?
Es zählen alle positiven Bruttoeinkünfte der einkommenseinsatzpflichtigen Personen.
Zum maßgeblichen Bruttoeinkommen zählen insbesondere:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Lohn, Gehalt, Beamtenbezüge)
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge (z. B. Zinsen und Dividenden)
  • Renten und Pensionen
  • Unterhaltsleistungen
  • Lohnersatzleistungen (z. B.​​​​​​​ Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld)
  • Elterngeld, soweit die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden
  • steuerfreie Einnahmen (z. B.​​​​​​​​​​​​​​ Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit)
  • öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit diese für die Familie oder das betreute Kind bestimmt sind.

Nicht zum Bruttoeinkommen zählen beispielsweise Kindergeld, Kinderzuschlag sowie die gesetzlich freigestellten Anteile des Elterngeldes.

Was zahlen Eltern, wenn sie mehrere Kinder haben?
Besuchen mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kita, Kindertagespflege oder eine Betreuung im Primarbereich länger als 35 Stunden in der Woche ( OGS nach 15 Uhr), wird für das zweite und jedes weitere Kind eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 50 Prozent gewährt. Hierbei gilt die Regel, dass der volle Beitrag (erstes Kind) stets für das Kind zu entrichten, auf das laut Beitragstabelle der höchste Beitrag entfällt.

Was zahlen Eltern für ein Geschwisterkind, wenn ein Kind in die beitragsfreien letzten beiden Kitajahre fällt?
Die beiden letzten beitragsfreien Kitajahre werden als voller Beitrag angerechnet, auch wenn Sie dafür 0 Euro (bis 45 Stunden in der Woche) zahlen. Damit zahlen Sie für alle weiteren Kinder auch nur noch 50 Prozent des Beitrages.

Sind trotz Beitragsfreiheit Kosten für das Mittagessen zu zahlen?
Ja, das Verpflegungsentgelt wird unabhängig vom Elternbeitrag direkt durch den zuständigen Träger der Einrichtung erhoben.

Muss der Elternbeitrag auch während der Schließzeiten der Kindertageseinrichtung, beispielsweise in den Sommerferien, gezahlt werden?
Ja. Die Elternbeiträge werden auch während der Schließzeiten der Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Betreuung im Primarbereich erhoben. Die Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob die Betreuung aufgrund von Ferien- oder Schließzeiten vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden kann.

Müssen Eltern Beiträge zahlen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehe?
Nein. Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nach Vorlage der entsprechenden Nachweise von der Zahlung des Elternbeitrags befreit.

Kontakt

  • Telefonisch erreichbar
    Montag bis Donnerstag
    von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
    Freitag von 8 bis 12 Uhr
  • Sprechzeiten
    Montag bis Donnerstag
    von 8 bis 15 Uhr sowie nach Vereinbarung
    Freitags geschlossen
  • Amt für Soziales und Jugend
    Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte
    Immermannstraße 51 - 53
    40210 Düsseldorf
  • barrierefreier Eingang mit Rampe, Aufzug, Behinderten-WC, Still- und Wickelraum