Elternbeitrag - Landeshauptstadt Düsseldorf
Kindertageseinrichtungen, Kinder beim Spielen
Spielen in der Tageseinrichtung für Kinder, © Andrey Kuzmin

Elternbeiträge und Verpflegungsgelte

Die Betreuung von Kindern bis 3 Jahren in einer öffentlich geförderten Kita oder in der Kindertagespflege sowie die Betreuung für alle Kinder in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) ist beitragspflichtig. Für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages ist das Amt für Soziales und Jugend zuständig - unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sich die Einrichtung befindet. Die Erhebung der Elternbeiträge ist in der Satzung festgelegt.

Die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kitas und in der Kindertagespflege ist in Düsseldorf unabhängig vom Einkommen beitragsfrei. Dies gilt nicht für das Verpflegungsentgelt.

Verpflegungsentgelt

Verpflegungsentgelt

Das Verpflegungsentgelt ist für das gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege zu zahlen. Es wird vom jeweiligen Träger individuell festgelegt. Die monatliche Zahlungen sind auch während der Schließungszeiten oder bei einer Erkrankung des Kindes durchgehend zu zahlen.

Wenn Sie einen gültigen BuT-Berechtigungsnachweis vorlegen, entfällt der Beitrag  für die Mittagsverpflegung. Das Verpflegungsentgelt beinhaltet ausschließlich die Mittagsverpflegung, kein Frühstück oder Snack.
Es ist wichtig, dass der Nachweis im Fachbereich "Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte" vorliegt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Kita-Leitung.

Auf den Internetseiten zum Bildungs- und Teilhabepaket und zum Landesfond »Alle Kinder essen mit« sind weitere Informationen hinterlegt.

Kontakt

  • Telefonisch erreichbar
    Montag bis Donnerstag
    von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
    Freitag von 8 bis 12 Uhr
  • Sprechzeiten
    Montag bis Donnerstag
    von 8 bis 15 Uhr sowie nach Vereinbarung
    Freitags geschlossen
  • Amt für Soziales und Jugend
    Elternbeiträge
    Immermannstraße 51 - 53
    40210 Düsseldorf
  • barrierefreier Eingang mit Rampe, Aufzug, Behinderten-WC, Still- und Wickelraum