Elternbeiträge und Verpflegungsgelte
Die Betreuung von Kindern bis 3 Jahren in einer öffentlich geförderten Kita oder in der Kindertagespflege sowie die Betreuung für alle Kinder in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) ist beitragspflichtig. Für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages ist das Amt für Soziales und Jugend zuständig - unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sich die Einrichtung befindet. Die Erhebung der Elternbeiträge ist in der Satzung festgelegt.
Die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kitas und in der Kindertagespflege ist in Düsseldorf unabhängig vom Einkommen beitragsfrei. Dies gilt nicht für das Verpflegungsentgelt.