Springe zum Inhalt

Trennung und Scheidung

Beratungsgespräch Eltern mit Kind

Trennung und Scheidung

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche

Die Trennung von Eltern ist eine tiefgreifende Veränderung, die nicht nur die Partnerschaft betrifft, sondern die ganze Familie, insbesondere die Kinder. In dieser schwierigen Phase tauchen zahlreiche Fragen auf – von rechtlichen und finanziellen Unsicherheiten bis hin zur Sorge, wie die Kinder mit der neuen Situation umgehen werden.

In Düsseldorf gibt es zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die helfen können, diese Herausforderungen zu bewältigen. Nutzen Sie die verschiedenen lokalen und digitalen Angebote, um eine gute Lösung für sich und Ihre Kinder zu finden.

Angebote im Überblick

Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche

Die Düsseldorfer Erziehungs- und Familienberatungsstellen unterstützen Eltern, Kinder und Jugendliche professionell in Trennungs- und Scheidungssituationen. Ziel ist es, einvernehmliche Lösungen zu finden und Konflikte zu lösen. Dabei steht das Wohl der Kinder besonders im Mittelpunkt. In der Beratung werden Eltern in allen Phasen der Trennung und Scheidung unterstützt, um einvernehmliche Lösungen für die gemeinsamen Kinder zu erarbeiten. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.

Weitere Informationen der Jugend- und Elternberatungsstellen

Begleitung bei Gerichtsverfahren

Der BSD ist für Familien häufig die erste Anlaufstelle, er informiert zu allgemeinen Fragen, koordiniert weiterführende Unterstützungsangebote und berät zu unterschiedlichen Themen. Bei Bedarf vermittelt der BSD passgenaue Angebote, wie zum Beispiel Erziehungs- und Familienberatung oder ambulante Hilfen.

Der Bezirkssozialdienst (BSD) unterstützt zudem Eltern in familiengerichtlichen Verfahren, wenn eine eigenständige Konfliktlösung nicht möglich ist. Er arbeitet eng mit dem Familiengericht zusammen und sorgt dafür, dass das Wohl des Kindes in Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang gewährleistet wird. Auf Antrag des Gerichts oder mit Zustimmung beider Elternteile kann der BSD auch einen Begleiteten Umgang anbieten, um eine konstruktive Eltern-Kind-Beziehung zu fördern.

Weitere Information des Bezirkssozialdienstes

Begleiteter Umgang

Wenn Eltern getrennt leben, kann es manchmal schwierig sein, den Kontakt zwischen einem Elternteil und dem Kind zu gestalten. Der begleitete Umgang bietet Familien in dieser Situation Unterstützung. Ziel ist es, eine respektvolle Kommunikation zwischen den Eltern zu fördern und sie dabei zu unterstützen, den Umgang mit ihrem Kind langfristig selbstständig und im Sinne ihres Kindes zu gestalten. Dabei stehen die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt.

Der BSD prüft, ob ein begleiteter Umgang sinnvoll oder notwendig ist. Er stimmt das weitere Vorgehen mit allen Beteiligten ab und begleitet den weiteren Ablauf. Der begleitete Umgang wird von der AWO und dem Kinderschutzbund in Zusammenarbeit mit dem BSD durchgeführt. Das Angebot kann freiwillig genutzt oder durch ein Gericht angeordnet werden.

Kontakt zum Bezirkssozialdienst

Fachdienst Beistandschaft

Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt kostenfrei Alleinerziehende, werdende Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, sowie junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Er hilft dabei, die Vaterschaft festzustellen und informiert über Kindesunterhalt. Zudem informiert der Fachbereich nicht miteinander verheiratete Eltern über das gemeinsame Sorgerecht und beantwortet Fragen zum Unterhalt junger Volljähriger. Außerdem erläutert er, wie ein Kind im Rahmen einer Beistandschaft rechtlich vertreten werden kann.

Weitere Informationen des Fachdienstes Beistandschaft

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf diese staatliche Leistung ein Anspruch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Weitere Informationen und Anträge

Kurse und Gruppenangebote

Diese Angebote unterstützen Eltern und Kinder in herausfordernden Familiensituationen wie Trennung und Scheidung.

Der Elternkurs Kinder im Blick stärkt die Erziehungskompetenz und vermittelt Anregungen, um Kinder bedarfsgerecht zu begleiten. Die TuSCH-Gruppen bieten Kindern einen geschützten Raum, um Gefühle auszudrücken, Erfahrungen auszutauschen und den Umgang mit veränderten Lebenssituationen zu erleichtern.

Ergänzend stehen kostenfreie Anwaltssprechstunden mit Fachanwält*innen für Familienrecht zur Verfügung. Dort werden Informationen und Orientierung zu Themen wie Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt angeboten.

Weitere Informationen zu den Gruppenangeboten

Digitale Angebote

Für Trennungsfamilien gibt es auch verschiedene digitale Angebote, die unterstützen können.