| Objekt | Burgplatz 2-3 sowie 5-6, 40213 Düsseldorf |
| Stadtteil | Altstadt |
| Flurdaten | Gemarkung Altstadt Flur 5 Flurstück 9 / 10 |
| Lagebeschreibung | Das Objekt ist Teil des Rathauskomplexes und befindet sich im Erdgeschoss in einer stark frequentierten Lage. In unmittelbarer Nähe liegen der Schlossturm und der Burgplatz sowie der Mittelpunkt der Altstadt, die Bolkerstraße. Die Umgebung rund um den Rathausplatz ist geprägt von einer lebendigen Mischung aus Gastronomieangeboten, Büroeinheiten und weiteren Ladenlokalen, die eine hohe Kundenfrequenz gewährleisten und die Attraktivität der Lage weiter steigern. |
| Genehmigte Nutzung | Ladenlokal |
| Baujahr | circa 1870 (Denkmalschutz seit 26.08.1985) |
| Flächendaten | Die verfügbaren Ladenlokale umfassen Nutzflächen von ca. 40 m² bis ca. 208 m² (NUF, Nutzfläche). Je nach Einheit stehen teilweise Lagerflächen im Untergeschoss zur Verfügung. Die genaue Flächenaufteilung je Einheit wird im Rahmen der Besichtigung mitgeteilt. |
| Objektbeschreibung | Das Gebäude einschließlich der Fassaden steht unter Umgebungsschutz und unterliegt daher besonderen Auflagen hinsichtlich Gestaltung und Instandhaltung. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet die derzeit leerstehenden Ladenlokale am Burgplatz im Rahmen einer zeitlich befristeten Zwischennutzung an. Gesucht werden Konzepte, die den Standort beleben und das Angebot der Altstadt sinnvoll ergänzen. Die Mietflächen eignen sich für Pop-Up Stores, Showrooms, saisonale Angebote oder innovative Einzelhandelskonzepte. Ziel ist eine unkomplizierte und kurzfristige Vermietung zu attraktiven Konditionen. Die Ladenlokale befinden sich im Erdgeschoss der denkmalgeschützten Ladenzeile am Burgplatz. Die Flächen sind überwiegend als Schaufensterfläche zur Burgplatzseite hin ausgerichtet und bieten eine gute Außenwirkung. Auf Grund der ausschließlich befristeten Vermietung erfolgt die Überlassung der Mietflächen ohne Herrichtungsmaßnahmen der Vermieterin. |
| Stellplätze / Parkmöglichkeiten | Stellplätze sind nicht vorhanden. Parkmöglichkeiten bestehen jedoch in der näheren Umgebung, sowohl in öffentlichen Parkhäusern als auch auf öffentlichen Straßen. |
| Verkehrslage / Anbindung | Das Mietobjekt befindet sich in einer sehr attraktiven Innenstadtlage mit hervorragender Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. In unmittelbarer Umgebung befindet sich der U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee, der von mehreren U-Bahnlinien bedient wird. Dadurch ist eine schnelle und bequeme Erreichbarkeit sämtlicher umliegender Stadtteile sowie weiterer zentraler Bereiche der Stadt gewährleistet. Neben der optimalen Anbindung an das U-Bahn-Netz sind auch mehrere Buslinien in fußläufiger Entfernung verfügbar. Die Lage ermöglicht somit eine hohe Kundenfrequenz und eine ausgezeichnete Erreichbarkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher gleichermaßen. |
| Mietbeginn | Ab sofort |
| Mietzeitraum | Nach Vereinbarung |
| Miete | Die Ladenlokale werden im Rahmen einer befristeten Zwischennutzung zu attraktiven Konditionen vermietet. Die Mietkonditionen richten sich nach Größe, Lage und geplanter Nutzungsdauer der jeweiligen Fläche. Für den Bezug von Strom schließt der Mieter direkt einen Vertrag mit einem Versorger ab. |
| Ausstattung | Die Flächen werden im bestandsmäßigen Zustand übergeben. Mieterausbauten sind nach Absprache und auf eigene Kosten des Mieters möglich; genehmigungspflichtige Maßnahmen sind vorher mit dem Amt für Gebäudemanagement abzustimmen. Rückbauverpflichtung bei Mietende gilt grundsätzlich. |
| Energiedaten | Ein Energieausweis liegt nicht vor, da gemäß § 79 Abs. 4 GModG (vormals GEG) für denkmalgeschützte Gebäude keine Pflicht zur Vorlage besteht (denkmalgeschützt seit 26.08.1985) |
Besondere Hinweise | Die Landeshauptstadt Düsseldorf zahlt keinerlei Provision. Anfragen von Maklerinnen / Maklern werden nur berücksichtigt, wenn diese einen entsprechenden Auftrag des Auftraggebenden (Vollmacht) über das Objekt vorlegen. |
| Einzureichende Unterlagen | Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen: - Nutzungskonzept
- aktuelle Auskunft über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die Bewerbungsfrist endet 2 Wochen nach Ausschreibungsbeginn, somit am 20.09.2026. Bewerbungen ohne das entsprechende Nutzungskonzept für das Ladenlokal sowie Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. |