Schulbegleitung

Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben im Rahmen der Eingliederungshilfe gegebenenfalls einen Anspruch auf eine Schulbegleitung. Die Schulbegleitung unterstützt die Kinder während der Unterrichtszeit - sofern dies erforderlich ist - um die angemessene Beschulung zu sichern. Sie nimmt keinen Lehrauftrag wahr.
Anträge können die Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen.

Die Schule Ihres Kindes berät Sie gerne zum Thema Schulbegleitungen.

Das Amt für Soziales und Jugend ist der zuständige Träger der Hilfen. Das Falleingangsmanagement der Eingliederungshilfe ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich beraten lassen oder einen Antrag stellen möchten. 

Auskunft zum Antragsverfahren

Verfahrenslotsen