Hinweise für Anbieter von gemeinschaftlichem Mittagessen

Hinweise für Anbieter von gemeinschaftlichem Mittagessen

Die Abrechnung eines Zuschusses zum Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) setzt voraus, dass in der jeweiligen Einrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen mit sozialintegrativer Funktion angeboten wird.

Kindertagespflegestellen vereinbaren in der Regel eine Individualabrechnung mit der bewilligenden Stelle. Fragen beantwortet die Sachbearbeitung, die den Berechtigungsnachweis ausgestellt hat. Zu beachten ist, dass lediglich der Anteil für eine gemeinschaftliche (vollwertige) Mittagsverpflegung für eine Portion zuschussfähig ist. Frühstück, Getränke und Snacks sind von den Eltern selbst zu zahlen.

 

Sammelabrechnungsverfahren

 

Anbieter

Sofern Ihre Einrichtung am Sammelabrechnungsverfahren teilnimmt, können Sie den Zuschuss zum Mittagessen im jeweiligen Bewilligungszeitraum zentral mit dem Amt für Soziales, Finanztechnische Abwicklung, Sammelabrechnung, Willi-Becker-Allee 8, 40200 Düsseldorf, abrechnen. Sie können auch eine E-Mail an But-Sammelabrechnung schreiben.

Um an der Sammelabrechnungteilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Amt für Soziales, Finanztechnische Abwicklung, Bildung und Teilhabe, Willi-Becker-Allee 8, 40200 Düsseldorf. Teilen Sie dabei Ihre Bankverbindung und die Höhe des monatlichen Entgeltes für das Mittagessen pro Kind mit.

Sollte Ihre Einrichtung die Kosten nicht über eine Sammelabrechnung geltend machen, wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung des Jobcenters oder des Amtes für Soziales (ausstellende Behörde des Berechtigungsnachweises) zur Abstimmung des individuellen Abrechnungsverfahrens.

 

Abrechnung

Nur wenn Ihnen der Berechtigungsnachweis im Original vorliegt, können Sie Ihre Kosten abrechnen. Er muss mit einer Originalunterschrift und einem Stempel des Jobcenters oder des Amtes für Soziales versehen sein.
Es können nur die Kosten für die Mittagsverpflegung abgerechnet werden, jedoch keine weiteren Mahlzeiten wie Frühstück, Snacks und ähnliches.