Europawahl 2024

Europawahl 2024

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen.

Wahlberechtigung

 Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
•    das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
•    mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
•    nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
•    das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
•    mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
•    weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Besondere Regelungen gelten für Personen ohne festen Wohnsitz, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Rückkehrer*innen aus dem Ausland und im Ausland lebende Deutsche (siehe unten).

Bescheinigung des Wahlrechts für eine Unterstützungsunterschrift

Sie möchten mit Ihrer Unterschrift eine Partei oder eine politische Vereinigung unterstützen und benötigen dafür eine Bescheinigung Ihres Wahlrechts?

Hierfür können Sie gerne ohne vorherige Terminvereinbarung von Montag bis Donnerstag zwischen 9 Uhr und 14 Uhr sowie freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr bei uns vorstellig werden.

Alternativ können Sie gerne auch einen Termin vereinbaren oder vorab Fragen klären (Telefon: 0211 8993326 oder 0211 8993362).

Bitte denken Sie daran, das von Ihnen unterzeichnete Formblatt "Anlage 14" der Bundeswahlleiterin und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern automatisch in der Zeit vom 29. April bis spätestens 19. Mai zugestellt, wenn sie wahlberechtigt sind und im Düsseldorfer Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Hotline: 0211 - 8993368) – beim Amt für Statistik und Wahlen.
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Amt für Statistik und Wahlen möglich!


Zuzug/ Umzug/ Fortzug

Bitte beachten Sie auch die Regelungen hinsichtlich Zuzug/ Umzug/ Fortzug.
Informationen zur Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich Zuzug, Umzug und Fortzug können Sie hier als PDF-Datei herunterladen und einsehen.

Personen ohne festen Wohnsitz

Wahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten, können sich in der Zeit vom 29. April bis zum 19. Mai auf Antrag in das Düsseldorfer Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung ist beim Amt für Statistik und Wahlen schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift der/des Wahlberechtigten (beispielsweise die Anschrift der Unterkunft, in der sich diejenige/derjenige gewöhnlich aufhält) enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Entsprechende Formulare stehen zu gegebener Zeit im Amt für Statistik und Wahlen sowie in den bekannten Unterkünften für Personen ohne festen Wohnsitz bereit.


Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die an der Wahl teilnehmen möchten, müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Eintragung von Amts wegen

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Düsseldorfer Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie bereits einen Antrag auf Eintragung bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 1999 oder später gestellt haben und in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 28. April 2024 in Düsseldorf gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten spätestens bis zum 19. Mai eine Wahlbenachrichtigung.

Eintragung auf Antrag

Bei erstmaliger Teilnahme an der Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder bei erneutem Zuzug nach einem Wegzug ins Ausland müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai im Amt für Statistik und Wahlen eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Das Antragsformular finden Sie hier


Rückkehrende aus dem Ausland

Kehren Deutsche aus dem Ausland zurück und melden sich in der Zeit vom 29. April bis 19. Mai in Düsseldorf an, müssen sie zur Teilnahme an der Europawahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 
Formelle Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis senden Sie bitte bis spätestens 19. Mai (Antragseingang) an das Amt für Statistik und Wahlen.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.


Deutsche im Ausland


Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 
Hinweise über das Wahlrecht und Antragsformulare für im Ausland lebende Deutsche erhalten Sie auf den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin.

Formelle Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit dem Antrag auf Briefwahlunterlagen für im Ausland lebende Deutsche, die vor ihrem Fortzug ins Ausland in Düsseldorf gemeldet waren, senden Sie bitte bis spätestens 
19. Mai (Antragseingang) an das Amt für Statistik und Wahlen.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Wahlberechtigte, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, in Düsseldorf noch mit Hauptwohnsitz gemeldet und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Brief abgeben (siehe „Briefwahl“). 

Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis

Sind Sie wahlberechtigt und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Statistik und Wahlen einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
(Bitte beachten Sie, dass am Pfingstmontag, den 20. Mai, das Amt für Statistik und Wahlen nicht geöffnet ist und daher eine persönliche Vorsprache und Einsichtnahme nicht möglich sind.)

Briefwahl

Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. 
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen
Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden durchzuführen oder in einem beliebigen Wahlraum in Düsseldorf, können Sie unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen voraussichtlich ab dem 29. April bis zum 5. Juni zur Verfügung steht. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung. 
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, E-Mail (briefwahl@duesseldorf.de), Fax oder Brief) zusenden. 
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich

Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Düsseldorf und das Geburtsdatum enthalten. Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Wahlscheine können bis zum 7. Juni, 18 Uhr, beantragt werden. 
Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Amt für Statistik und Wahlen keinen Einfluss hat. 
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt! 

Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzwahlscheins, wenn bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde – insbesondere, wenn sich dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit noch auf dem Postweg befindet. Hierbei wird von einer Postlaufzeit von mindestens 3 Tagen nach Einlieferung ausgegangen. 

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht – an den von Ihnen angegebenen Zustellungsort – zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 8. Juni, 12 Uhr, nach einer Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. 
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Wahl nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. 
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. 

Den roten Wahlbrief mit der abgegebenen Stimme senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag dort eingegangen sein. 
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/ entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 18 Uhr bitte den Hausbriefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen auf der Mecumstraße 10 in Düsseldorf-Bilk. 
Bis einschließlich Samstag vor der Wahl können auch die Briefkästen der Bürgerbüros oder Bezirksverwaltungsstellen der Stadt Düsseldorf genutzt werden.


Fall plötzlicher Erkrankung und anderer Ausnahmen

In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel Einbürgerung, Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum 9. Juni, 15 Uhr beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden! 
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten erforderlich. 
Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig. 

Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Amt für Statistik und Wahlen am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 0211 - 8993368). 
 

Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen

Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen

Voraussichtlich können Sie ab dem 29. April Ihre Stimme auch per Brief vor Ort im Amt für Statistik und Wahlen abgeben. Sie benötigen lediglich einen Lichtbildausweis, nach Möglichkeit bringen Sie bitte auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. 

Sie finden „das Wahlamt“ auf der Mecumstraße 10 (Düsseldorf-Bilk). 
Sollten Sie mit dem Auto anreisen, können Sie aufgrund des begrenzten Parkraums weiterhin den Parkplatz auf der Brinckmannstraße 5 nutzen (kostenpflichtig).
Das Gebäude ist nur wenige Gehminuten entfernt. 
 

Öffnungszeiten ab (voraussichtlich) 29. April bis zum Wahltag

Montag bis Mittwoch

8 - 16 Uhr

Donnerstag

8 - 18 Uhr

Freitag

8 - 14 Uhr

Freitag, 7. Juni 2024

8 - 18 Uhr

Samstag, 8. Juni 2024

8 - 12 Uhr (nur für Ersatzausstellung bereits beantragter, nicht zugestellter Briefwahlunterlagen)

Am Wahlsonntag, 9. Juni 2024 ist das Amt für Statistik und Wahlen bis 15 Uhr nur für den Fall plötzlicher Erkrankung und anderer Ausnahmen geöffnet.

Im Amt für Statistik und Wahlen befindet sich kein Wahlraum. Eine Stimmabgabe ist dort nicht möglich. 
 

Kontakt

Weitere Themen

Weitere Themen

Unter den nachfolgenden Links finden Sie jeweils weitere Informationen. 
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht unter wahlen@duesseldorf.de hinterlassen.
•    www.bundeswahlleiterin.de

•    Sie sind wahlberechtigt und möchten uns am Wahlsonntag im Wahlraum unterstützen?
Unter www.duesseldorf.de/wahlhelfende können Sie sich anmelden.