Bescheinigung über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Bescheinigung über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Wenn keine Beurkundgung über das gemeinsame Sorgerecht oder keine gerichtliche Entscheidung darüber vorliegt, können Sie als nicht mit dem Vater verheiratete Mutter eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung. Sie können diese bei uns online anfordern.