Sorgeerklärung
Sorgeerklärung
- Wir beurkunden für nicht verheiratete, werdende Eltern die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
- Wir beraten zu rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.
- Wir bescheinigen auf Wunsch, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung. Sie können diese bei uns online anfordern.
Das sollten Sie wissen
Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines gemeinsamen Kindes haben auch nach Anerkennung der Vaterschaft nicht das gemeinsame Sorgerecht. Dieses übt zunächst die Mutter alleine aus.
Sofern sich die Eltern einig sind, die Verantwortung für ihr Kind zukünftig gemeinsam zu tragen, müssen sie beide übereinstimmende Erklärungen, die sogenannten Sorgeerklärungen, beurkunden lassen.