Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
- Wir beurkunden die Vaterschaftsanerkennung vor oder nach der Geburt des Kindes, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind.
- Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.
- Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet waren beziehungsweise sind, muss die Vaterschaft durch Anerkennung erklärt werden, damit das Standesamt den Vater in das Geburtsregister eintragen kann.