Eignung und Zustand des Daches

Überprüfen Sie anhand des Solar- und Gründachkatasters, ob Ihr Dach geeignet ist. Das Kataster ermöglicht eine erste Orientierung über Größe, Ertrag und Kosten der Anlage. Nutzen Sie dafür auch die Detailansicht für Solaranlagen. Zusätzlich gilt es diese Fragen zu klären:

Ist mein Haus denkmalgeschützt?

Unter dem folgenden Link können Sie überprüfen, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht: Denkmalliste. Ist das der Fall, so ist vor der weiteren Planung eine Genehmigung einzuholen beim:

Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Brinckmannstraße 5
40200 Düsseldorf
Telefon 0211.89-94556
denkmalschutz@duesseldorf.de
Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf die Nachbargebäude eines Denkmals oder kann einen ganzen Straßenzug beinhalten.

Brauche ich eine baurechtliche Genehmigung?

Solaranlagen und extensive Dachbegrünungen sind in der Regel genehmigungsfrei. Eine intensive Dachbegrünung erfordert häufig eine baurechtliche Freigabe. Sprechen Sie Ihren Fachbetrieb darauf an.

Wie lange dauert es noch bis zur nächsten Dachsanierung?

Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Dachbegrünungen werden in der Regel für einen noch längeren Zeitraum angelegt. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor einer Dachbegrünung durchgeführt werden.

Alle Dachziegel noch in Ordnung?

Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage oder einer Dachbegrünung gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!

Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Angabe des Solar- und Gründachkatasters einschränken/beeinträchtigen?

Die Qualität der Aussage des Katasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude, deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulässst, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Nutzung für eine Solaranlage/ein Gründach möglich wird.

Bleibt die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei?

Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.

Solaranlage oder Dachbegrünung?

Das Eine muss das Andere nicht ausschließen, ganz im Gegenteil: An heißen Sommertagen profitiert eine Photovoltaikanlage von dem kühlenden Effekt einer Dachbegrünung. Auch hierzu fragen Sie am besten Ihren Fachbetrieb.

Photovoltaikanlage auf einem Gründach

Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes

Im nächsten Schritt ist es notwendig, Beratung durch einen Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Solarfirmen (meist Installationsbetriebe) beziehungsweise Garten- und Landschaftsbaubetriebe, die Erfahrung in ihren Fachbereich haben und Sie kompetent beraten können. Man wird sich Ihr Dach zunächst genau ansehen und die Statik überprüfen. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss. Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot gemacht. Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie von mindestens drei Fachfirmen ein Angebot einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater wie die Verbraucherberatung hinzuziehen.

Finanzierung sichern

Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie die Finanzierung sicherstellen. Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW werden über Ihre Hausbank abgewickelt. Erkundigen Sie sich am besten dort über verschiedene Möglichkeiten (auch spezielle Programme der Bank oder Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie sollten bei der gesamten Planung darauf achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden darf. Für die Errichtung von Dachbegrünungen und Solarthermieanlagen sowie für die Nutzung von Speichern für Solarstrom stellt zudem die Stadt Düsseldorf Fördermittel bereit:

Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf".

Auftrag vergeben

Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot. Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur Photovoltaik)

Während Sie auf den Start der Errichtung der Photovoltaikanlage warten, sollten Sie die geplante Anlage bei der Bundesnetzagentur ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme - spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage - anmelden. (Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solaranlagen, die Strom in das Netz einspeisen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ist die Anmeldung nicht erfolgt, ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.) Weitere Informationen der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
Anmeldung nicht vergessen!

Inbetriebnahme der Solaranlage

Der Installateur wird Ihre neu errichtete Solaranlage in Betrieb nehmen. Dazu erhalten Sie ein Protokoll zur Inbetriebnahme. Bei Photovoltaikanlagen ist hier auch der aktuelle Zählerstand Ihres Einspeisezählers aufgeführt. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass auch die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt.

Vergütung (Photovoltaik)

Bei Photovoltaikanlagen schließt der Netzbetreiber - in Düsseldorf die Stadtwerke - mit Ihnen abschließend einen Vertrag, in dem die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Informieren Sie auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird.

Ermäßigung der Abwassergebühren (Dachbegrünung)

Seit dem 1. Januar 2010 ist der Gebührensatz für die Ableitung von Niederschlagswasser für begrünte Dach- und Tiefgaragendachflächen auf die Hälfte des regulären Satzes ermäßigt. Sie beträgt somit nur noch 0,49 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und Jahr. Die Ermäßigung gilt unbefristet bis zu einer Änderung bzw. dem Wegfall der Dachbegrünung oder einem Wechsel des Hauseigentümers. Die Gebührenermäßigung kann beim Stadtentwässerungsbetrieb beantragt werden. Für Dachbegrünungen in bestimmten Gebieten gibt es seit dem 1. Juli 2016 eine Förderung über das Programm DAFIB.

Versicherung

Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Solaranlage/Dachbegrünung melden.

Adress- und Kontaktdaten

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Umweltamt

    Startseite
  • Abteilung
    Umweltplanung und Klimaschutz

  • Brinckmannstraße 7
    40225 Düsseldorf

    Karte
  • Tel. 0211 - 8925037
    Fax 0211 - 8929451

    E-Mail