Informationen zum Einkommen

Welcher Beitrag ist zu zahlen?

In welcher Höhe ein Beitrag zu leisten ist, bestimmt sich im Wesentlichen aus den Einkünften und dem ausgewählten Betreuungsumfang. Die Beiträge sind unterschiedlich in den Betreuungsformen Kita, OGS oder Kindertagespflege. Um den entsprechenden Beitrag zu ermitteln, werden alle erforderlichen Unterlagen berücksichtigt. Was unter Einkünfte anzugeben ist und welche Unterlagen Sie zur Festsetzung Ihres Elternbeitrages einreichen müssen, können Sie den Informationen zum Einkommen entnehmen.

Kontakte Elternbeiträge

Düsseldorf hat eine Vielzahl an Betreuungseinrichtungen. Damit wir Ihnen zielgerichtet Ihre Fragen beantworten können, ist die Bearbeitung der Beitragsangelegenheiten aufgeteilt.

Suchen Sie Ihre direkte Ansprechpartnerin oder Ihren direkten Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Elternbeitrag? Informieren Sie sich bitte in der PDF-Datei »Kontakte Elternbeiträge«, die oben zum Download zur Verfügung steht.

Bei allgemeinen Fragestellungen können Sie sich auch gerne zu den angegebenen Zeiten an die Hotline im Front-Office wenden.

Telefon der Hotline

0211-8999898

Erreichbarkeit der Hotline

  • Mo. bis Do. von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
    Fr. von 8 bis 12 Uhr

Verbindliche Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen

Möchten Sie möglichst schnell wissen, wie hoch Ihr Elternbeitrag ist?

Hier können Sie das Online-Formular (PDF-Datei) der Verbindlichen Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zusammen mit ihren Einkunftsnachweisen postalisch an die zuständige Stelle versenden.

Postalische Anschrift:

An Stadtverwaltung Amt 51/15
– Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte –
40200 Düsseldorf

Verpflegungsentgelt: Gemeinschaftliches Mittagessen

Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.

Das Verpflegungsentgelt wird von dem jeweiligen Träger individuell festgelegt. Die monatliche Zahlungsverpflichtung bleibt auch während der Schließungszeiten oder bei einer Erkrankung des Kindes bestehen.

Zeitraum KiTa OGS
bis 08/2013 58,00 Euro 47,00 Euro
ab 01/2014 70,00 Euro 47,00 Euro
ab 08/2015 71,00 Euro 47,00 Euro
ab 08/2016 72,00 Euro 47,00 Euro
ab 08/2017 73,00 Euro 47,00 Euro
ab 08/2018 74,00 Euro 47,00 Euro
ab 08/2019 75,00 Euro 47,00 Euro
ab 08/2020 75,00 Euro 51,00 Euro
ab 08/2021 75,00 Euro 55,00 Euro
ab 08/2022 75,00 Euro 59,00 Euro
ab 08/2023 75,00 Euro 61,00 Euro

Wenn Sie einen gültigen BuT-Berechtigungsnachweis vorlegen, entfällt der Anteil für die Mittagsverpflegung. Der Anteil für Frühstück und Snacks ist weiterhin selbst zu zahlen.
Es ist dabei wichtig, dass der Nachweis im Fachbereich "Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte" auf der Bismarckstraße 43 (Postanschrift: Amt 51/15, 40200 Düsseldorf) ankommt. Bitte verweisen Sie darauf, wenn Sie den Nachweis beispielsweise bei ihrer Kita vorlegen, dass eine entsprechende Information an die oben genannte Stelle weiter gegeben wird.

Lesen Sie zum Bildungs- und Teilhabepaket die Informationen unter dem Amt für Soziales.
Dort finden Sie unter dem Begriff »gemeinschaftliches Mittagessen« eine ausführliche Beschreibung zur Regelung des BuT oder zur Information der Unterstützung aus dem Landesfond »Alle Kinder essen mit«.

Rufen Sie an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Hotline

    0211 - 8999898

    E-Mail
  • Erreichbarkeit der Hotline

    Mo. bis Do.
    von 08:00 bis 12:00 Uhr
    und 13:00 bis 15:00 Uhr

    Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Fax

    0211 - 8929529

Persönliche Vorsprachen zum Elternbeitrag

  • Jugendamt Düsseldorf

    Bismarckstraße 43
    3. und 4. Etage

    Stadtplan
  • Bitte beachten Sie die Hinweisschilder im Flurbereich. Es besteht weiterhin Maskenpflicht!

  • Sprechzeiten

    Mo. 08:00 bis 12:00 Uhr
    Do. 14:00 bis 16:00 Uhr
    sowie Sprechzeiten nach Vereinbarung