Grünpfeil Radverkehr - Landeshauptstadt Düsseldorf

Grünpfeile für den Radverkehr

Grünpfeile für den Radverkehr

Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein Verkehrszeichen, das speziell für Radfahrer entwickelt wurde. Es erlaubt Radfahrenden, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen. Das Schild zeigt einen grünen Pfeil auf weißem Hintergrund mit einem schwarzen Rahmen, der nach rechts zeigt. Das Wort "nur" und ein Fahrrad-Piktogramm ergänzen das Zeichen. Dies unterscheidet ihn vom herkömmlichen Grünpfeil, der ausschließlich für Autofahrer gilt. Dieser Grünpfeil für Radfahrende trägt zur Förderung des Radverkehrs bei.

In Düsseldorf findet man rund 160 Grünpfeile für den Radverkehr. © Landeshauptstadt Düsseldorf
In Düsseldorf findet man rund 160 Grünpfeile für den Radverkehr. © Landeshauptstadt Düsseldorf

Welche Regeln gelten beim Grünpfeil für Radfahrende?

Der Grünpfeil für Radfahrende ermöglicht es Radfahrern, auch bei roter Ampel nach rechts abzubiegen. Doch auch bei dieser Regelung gelten bestimmte Vorschriften, die beachtet werden müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten:

  1. Zielgruppe: Der Grünpfeil für Radfahrende gilt ausschließlich für Fahrräder und E-Bikes die nicht zulassungspflichtig sind. Motorisierte Fahrzeuge müssen weiterhin bei Rot warten
  2. Anhalten. Umschauen. Abbiegen: Ähnlich wie bei einem Stoppschild, müssen Radfahrende zuerst anhalten. Sie dürfen erst abbiegen, nachdem sie sich vergewissert haben, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmende gefährden. Besonders auf den Querverkehr muss geachtet werden.
  3. Angemessene Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit muss an die aktuelle Verkehrssituation angepasst werden um andere Verkehrsteilnehmende weder zu gefährden noch zu behindern.
  4. Ausreichende Sicht: Radfahrer:innen dürfen den Grünpfeil nur bei einer ausreichenden Sichtweite nutzen und müssen den Verkehr in der Straße, in die sie abbiegen, beachten.
  5. Andere Verkehrszeichen beachten: Der Grünpfeil für Radfahrende ist kein Freifahrtschein. Radfahrende müssen trotz des grünen Pfeils auf andere Verkehrszeichen achten, insbesondere auf Vorfahrtsregelungen.

Zu beachten ist, dass der Grünpfeil für Radfahrende keine Garantie für die eigene Sicherheit ist. Die Radfahrenden sind immer in der Pflicht, auf ihre Umgebung zu achten und sich entsprechend zu verhalten (§1 StVO).