Fischereischein
Nach bestandener Fischerprüfung können Sie den Fischereischein beantragen.
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es den Fischereischein im neuen Format: als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für Ihr Smartphone. Der Schein gilt auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.
Wichtig: Mit dem Fischereischein allein dürfen Sie noch nicht angeln. Für jedes Gewässer brauchen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein. Den Erlaubnisschein für den Rhein erhalten Sie zum Beispiel als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften.