• Zwei Wege zu Ihrem Fischereischein in NRW ab 01. Juli 2026.
Voraussetzungen
  • bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz in Düsseldorf
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
Wenn Sie ihren Fischereischein verloren haben:
  • Personalausweis
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Wichtig: Bei erstmaliger Beantragung des Scheins im neuen Scheckkartenformat müssen Sie persönlich in der Behörde vorstellig werden.

Eine bevollmächtigte Vertretung kann den Antrag für Sie erledigen. 

Terminvergabe

Terminvergabe

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Nach erfolgreicher Beantragung wird der Fischereischein im Scheckkartenformat per Post zugesandt. Dies wird voraussichtlich 4 Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten bereits vor Ort einen Nachweis über die Beantragung, mit dem Sie direkt Erlaubnisscheine erwerben können und angeln dürfen.
Was ist zu bezahlen?

Seit dem 1. Juli 2026 zahlen Sie zwei getrennte Beträge: einmal für die Ausstellung des Fischereischeins und einmal für die Fischereiabgabe. Online ist beides günstiger als vor Ort.

 

Ausstellung des Fischereischeins (einmalig)

  • Online-Antrag: 18 Euro
  • Antrag vor Ort: 30 Euro
  • Wichtig! Bei der ersten Beantragung ist zwingend eine persönliche Beantragung in der Behörde notwendig.

 

Fischereiabgabe (für 1 oder 5 Jahre)

Damit Ihr Fischereischein gültig ist, müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe entrichten. Sie können sie für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre zahlen.

Für ein Kalenderjahr:

  • Online: 14 Euro
  • Vor Ort: 22 Euro

Für fünf Kalenderjahre:

  • Online: 42 Euro
  • Vor Ort: 50 Euro

 

Zahlung

Vor Ort zahlen Sie bevorzugt mit EC-Karte; Barzahlung ist möglich. Beim Online-Antrag erfolgt die Zahlung über das elektronische Bezahlsystem des Landes.

Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein