Sonderfischereischein / Fischereischein mit Begleitung
Manche Menschen können wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen. Für sie gibt es den Sonderfischereischein. Seit dem 1. Juli 2026 heißt dieser offiziell „Fischereischein mit Begleitung". Mit diesem Schein dürfen Sie nur in Begleitung einer Person angeln, die einen gültigen Fischereischein besitzt.
Seit dem 1. Juli 2026 ist die zuständigkeit zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LAVE) übergegangen. Die Beantragung läuft jetzt zentral über die Leitstelle für Fischereischeinwesen beim LAVE.