Voraussetzungen

Sie können die Fischerprüfung nach Vollendung des 13. Lebensjahres ablegen.

Sie legen die Prüfung in der Regel in der Stadt oder dem Kreis ab, in dem Sie gemeldet sind. Wenn Sie nicht in Düsseldorf gemeldet sind, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie in Düsseldorf gemeldet sind

 

bringen Sie zur Anmeldung bitte mit:

  • Ihren Personalausweis
  • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung einer oder eines Erziehungsberechtigten

Wenn Sie nicht in Düsseldorf gemeldet sind

 

  • Sie brauchen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde.

Wenn Sie in Düsseldorf gemeldet sind, aber woanders die Prüfung ablegen möchten

 

  • Wir stellen Ihnen eine Ausnahmegenehmigung aus. Senden Sie dazu Ihren Personalausweis oder eine Meldebescheinigung per Mail zusammen mit einem formlosen Antrag, in dem zwingend die Behörde anzugeben ist, vor der die Prüfung abgelegt werden soll. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro und ist nur per Überweisung zu zahlen.

 

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Nutzen Sie das Online-Antragsverfahren oder die persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvergabe.

Online-Antragsverfahren

Fischerprüfung

Terminvergabe

Terminvergabe

 

Formular
Zulassung zur Fischerprüfung

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.

Prüftermine 2026

Haupttermin Zusatztermin Anmeldeschluss
23.03.2026 (ausgebucht) 24.03.2026 (ausgebucht)  
16.11.2026 (ausgebucht) 17.11.2026 (ausgebucht)  
Was ist zu bezahlen?
50,00 Euro Prüfungsgebühr
30,00 Euro bei Wiederholung eines nichtbestandenen Prüfungsteiles
35,00 Euro Zweitschrift (bei verlorenem Prüfungszeugnis)
(EC-Kartenzahlung bevorzugt - Barzahlung möglich)
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Weiterführende Informationen