Erlaubnis

Erlaubnis

Die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen ist gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei, da aufgrund der in der Regel geringen Fördermengen kein relevanter Einfluss auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserstände zu erwarten ist.

Das über Gartenbrunnen geförderte Grundwasser muss für den Eigenbedarf bestimmt sein. Dies ist der Fall für:

  • die Bewässerung von Garten- und Grünflächen des eigenen Haushalts (Einfamilienhaus)
  • einen landwirtschaftlichen Hofbetrieb, wenn ein räumlicher Zusammenhang mit der Wohnstätte besteht (Versorgung des Hofes)

Für die folgenden Fälle ist für die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen eine Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich:

  • Bewässerung von Garten- oder Grünflächen für mehrere Haushalte (z.B. ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Einfamilienhäuser im Umfeld)
  • Bewässerung von Feldern von landwirtschaftlichen Betrieben
  • Bewässerung von Garten- oder Grünflächen eines Betriebes oder einer öffentlichen Einrichtung

Das über einen Gartenbrunnen geförderte Grundwasser darf grundsätzlich

  • nicht zum Befüllen von Swimmingpools oder Planschbecken und
  • nicht als Trinkwasser, zum Spülen oder Waschen genutzt werden,

da Grundwasser ggf. nicht den hygienischen Anforderungen von Leitungswasser entspricht und auch nicht der ständigen Kontrolle und Überwachung unterliegt.

Wenn die für einen Gartenbrunnen benötigte Bohrung größer als 120 mm (12 cm) ist, muss vor der Bohrung die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung bei der Feuerwehr Düsseldorf stellen: feuerwehr.kampfmittel@duesseldorf.de.

Informationen zum Thema Kampfmittelfreiheit finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigung sowie in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem folgenden Link: Merkblatt für Baugrundeingriffe

Anfragen zur Errichtung eines Gartenbrunnens

Anfragen zur Errichtung eines Gartenbrunnens

In einigen Bereichen des Stadtgebietes ist die Förderung von Grundwasser über Gartenbrunnen mit Auflagen verbunden, eingeschränkt oder ganz untersagt. Das sind beispielsweise Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Grundwassernutzung aufgrund von Grundwasserverunreinigungen:

PFT-Grundwasserverunreinigungen in Düsseldorf

oder spezielle Regelungen in Wasserschutzzonen, aufgrund derer ein Gartenbrunnen einer Genehmigung bedarf.

Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:

Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)

Daher wird empfohlen, vorab eine kostenfreie Anfrage schriftlich oder per E-Mail (gartenbrunnen@duesseldorf.de) an die Untere Umweltschutzbehörde zu stellen, wenn Sie einen Gartenbrunnen planen. Bitte geben Sie dazu in jedem Fall die genaue Adresse des Grundstücks an, auf dem der Gartenbrunnen errichtet werden soll.

Nach der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit Informationen, ob und unter welchen Anforderungen die Errichtung eines Gartenbrunnens möglich ist.

Anzeige von Gartenbrunnen

Anzeige von Gartenbrunnen

Auch bei einer erlaubnisfreien Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen muss die Untere Umweltschutzbehörde im Rahmen der Gewässeraufsicht bei auftretenden Grundwasserverunreinigungen in der Lage sein, die Nutzer von Gartenbrunnen über eine mögliche Gefährdung durch das Grundwasser zu informieren.

Daher sollten auch erlaubnisfreie Gartenbrunnen angezeigt werden. Bitte nutzen Sie dazu das Anzeigeformular, das unten als Download zur Verfügung steht. Oder Sie teilen uns mit einem formlosen Schreiben und einem geeigneten Lageplan die Errichtung eines Gartenbrunnens mit.

Bitte zeigen Sie die Errichtung eines Gartenbrunnens auch dann an, wenn Sie zuvor eine Anfrage an die Untere Umweltschutzbehörde gestellt haben.

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