KOMM-AN NRW Teil II

KOMM-AN NRW Teil II

Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

Im Programmteil II können gefördert werden:

  • Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten                                  
    Ankommenstreffpunkte im Sinne der Richtlinie KOMM-AN NRW sind Räumlichkeiten die als Begegnungs-und Kommunikationsorte dienen.

  • Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung                                                                                 
    Dieses sind im Sinne der Richtlinie KOMM-AN NRW ehrenamtliche Ansätze der niederschwelligen, begleitenden Hilfen für Geflüchtete und Neuzugewanderte 
  • Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung                
    Laut der Richtlinie KOMM-AN NRW gilt dies zur Erstellung, Anschaffung, Vervielfältigung, Pflege und Aktualisierung von Informationsmaterialien die Neueingewanderten das Ankommen und die Orientierung erleichtern.
  • Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und die Begleitung ihrer Arbeit                                                                 
    Hier sollen nach der Richtlinie KOMM-AN NRW ehrenamtlich tätige Personen, die sich für Geflüchtete und Neuzugewanderte engagieren bei ihrer Arbeit durch Qualifizierungsmaßnahmen und Austausch untereinander gefördert werden.

Bedarfe werden jeweils zum Jahresende erhoben. Das Kommunale Integrationszentrum informiert zu gegebener Zeit über die Konditionen der Antragstellung.

Ansprechpartner

  • Durim Berisha

    Telefon 0211 - 8924062

    E-Mail