Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – Staatsangehörigkeitsausweis - Landeshauptstadt Düsseldorf

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – Staatsangehörigkeitsausweis

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – Staatsangehörigkeitsausweis

Allgemeine Information

Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit einem gültigen Pass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland hinreichend glaubhaft gemacht.

Wenn Zweifel über den aktuellen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer öffentlichen deutschen oder ausländischen Stelle benötigt wird, kann Ihnen auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. 

Hierzu ist ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. In diesem Verfahren wird geprüft, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob diese zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin besteht. Endet das Verfahren mit der positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wird Ihnen darüber ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Urkunde ausgestellt.
 

Voraussetzungen und Verfahren

Voraussetzung für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung haben und in Düsseldorf wohnhaft gemeldet sind.

Bitte richten Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem ausgefüllten Antragsformular an: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.

Benötigte Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: 
    Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch.
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: 
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen etc.

Die Gebühr beträgt 51 Euro und wird vor Ort nach Ausstellung (ausschließlich EC-Zahlung) entrichtet. 

Aufenthalt im Ausland

Sofern Sie Ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben, stellen Sie den Antrag bitte über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung oder direkt beim Bundesverwaltungsamt.
Weitere Hinweise finden Sie hier.