Ablauf des Verfahrens - Ihr Weg zur Antragstelllung
Ihr Weg zur Antragstellung
Für die Beantragung der Einbürgerung ist es nicht notwendig, dass Sie einen vorherigen Beratungstermin wahrnehmen. Entsprechende Termine können aufgrund des hohen Interesses an einer Einbürgerung aktuell nicht angeboten werden.
Anhand dieser Checkliste können Sie jedoch eigenständig prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Antragsabgabe und den benötigten Unterlagen.
Die oben genannten Unterlagen übersenden Sie bitte postalisch an:
Stadtverwaltung Düsseldorf
54/22 Einbürgerung
40200 Düsseldorf
Ablauf des Verfahrens
Nach Einreichung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Antrag uns erreicht hat.
Nach erster Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie in einem zweiten Schreiben weiterführende Informationen zum Ablauf des Verfahrens und werden darüber Informiert, falls von Ihrer Seite noch weitere Unterlagen nachzureichen sind.
Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass durch die Einbürgerungsbehörde verschiedene Auskünfte von anderen Behörden eingeholt werden müssen und Ihr Antrag daher erst dann abschließend geprüft werden kann, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden und die entsprechenden Behördenrückmeldungen vorliegen.
Nach Zustimmung der/des Vorgesetzten wird Ihre Einbürgerungsurkunde mit Ihren Daten erstellt und Sie erhalten den nächstmöglichen Termin zur Urkundenabholung. Die Einladung wird Ihnen per E-Mail oder ggf. per Post übermittelt, dort werden auch die ggf. im Original mitzubringenden Unterlagen aufgeführt.
Im Rahmen des Termins geben Sie das feierliche Bekenntnis ab und erhalten anschließend Ihre Einbürgerungsurkunde. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie deutsche Personenstandsdokumente, wie Personalausweis und Reisepass, in den düsseldorfer Bürgerbüros beantragen.
Wenn Sie Ihren Namen angleichen lassen möchten, können Sie dies nach Aushändigung der Urkunde im Standesamt vornehmen lassen.
Ein durchschnittlicher Einbürgerungsprozess dauert momentan insgesamt mehr als 12 Monate. Bitte sehen Sie daher von vorzeitigen Sachstandsanfragen ab.
Sollten sich während dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Lebensverhältnissen ergeben (zum Beispiel Umzug, Wechsel des Arbeitsplatzes, Änderung des Familienstandes, Geburt eines Kindes, etc.) teilen Sie dies bitte schriftlich und umgehend mit.
Gebühren
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255 Euro.
- Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255 Euro.
- Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51 Euro
Die Gebühr wird am Ende des Einbürgerungsverfahrens fällig. Sie zahlen die Gebühr bei Abholung Ihrer Einbürgerungsurkunde oder erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.
Befreiungen und Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.