Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit - Landeshauptstadt Düsseldorf

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können, wenn Sie neben der deutschen noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

  • Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für Düsseldorfer ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
  • Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt