Erwerb durch Geburt - Landeshauptstadt Düsseldorf

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes vorliegen:

  • Mindestens ein Elternteil hat seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt durch das Standesamt. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Standesamtes.