Heirat im Ausland - Landeshauptstadt Düsseldorf

Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland

Sie möchten im Ausland heiraten?

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde. Außerdem müssen Sie beide ehefähig sein, also nach ihrem Heimatrecht heiraten dürfen. Es gelten daher also grundsätzlich die selben Voraussetzungen, wie bei einer Eheschließung in Deutschland.

Sollten einer von Ihnen (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, erkundigen Sie sich bitte zusätzlich bei Ihrer Auslandsvertretung, worauf Sie achten müssen.

 

Standort

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Standesamt Düsseldorf

Inselstraße 17

40479 Düsseldorf