Sterbefall im Ausland - Landeshauptstadt Düsseldorf

Sterbefall im Ausland

Sterbefall im Ausland

Ist ein Sterbefall im Ausland eingetreten und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit, besteht die Möglichkeit, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen.

Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland akzeptiert.

 

 

 

 

Standort

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Standesamt Düsseldorf

Inselstraße 17

40479 Düsseldorf

 

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