Ist ein Sterbefall im Ausland eingetreten und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit, besteht die Möglichkeit, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland akzeptiert.
Vorteile
Der Eintrag in das deutsche Register kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit später.