Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wenn deutsches Recht zu beachten ist wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 60,00 EUR 100,00 EUR |
| Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates | 40,00 EUR |
| Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Ausnahme: Nottrauung) | 150,00 EUR |
| Eheschließungen an Ambienteorten oder an Samstagen | 150,00 EUR |
| Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt | 60,00 EUR |
| Eheurkunde | 15,00 EUR |
| internationale Eheurkunde | 15,00 EUR |
| für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird | die Hälfte der jeweiligen Gebühr |
| Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung | 110,00 EUR |
| Themenübersicht Heiraten |