Nicht immer kann das Standesamt die Berichtigung in eigener Zuständigkeit durchführen. Teilweise muss ein Gericht beteiligt werden.
Änderungen
Eine Registeränderung bedeutet:
Ein bereits eingetragener Personenstandsfall verändert sich nachträglich durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung z.B.:
- Adoption
- Scheidung
- Vaterschaftsfeststellung
- Namensänderung
Registeränderungen erfolgen immer automatisch, sobald ein gerichtlicher Beschluss, eine behördliche Entscheidung oder eine Mitteilung einer anderen Stelle beim Standesamt eingeht.
Ausnahme: Änderungen, die im Ausland erfolgt sind
Wenn die Änderung im Ausland stattgefunden hat, muss das Standesamt Düsseldorf aktiv informiert werden.