Wichtiger Hinweis:

Wichtiger Hinweis:

Für Vorsprachen im Standesamt ist immer ein Termin erforderlich!

Berichtigungen und Änderungen von Registern

Berichtigungen und Änderungen von Registern

In Ihrer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde ist ein Fehler?

Zunächst ist zu unterscheiden, ob die Angabe in der Urkunde von Anfang an falsch war oder sich die Daten geändert haben. 

Eine Berichtigung ist nur möglich wenn

  • die beurkundeten Angaben von Anfang an falsch waren und
  • die richtigen Tatsachen nachgewiesen sind.

Nicht immer kann das Standesamt die Berichtigung in eigener Zuständigkeit durchführen. Teilweise muss ein Gericht beteiligt werden.

Berichtigung deutscher Personenstandseinträge

Gesetzestexte
Gesetzestexte

Berichtigung deutscher Personenstandseinträge

Einen Eintrag im Personenstandsbuch zu berichtigen heißt, dass der Eintrag von Anfang an fehlerhaft war und so bei objektiver Betrachtung nie hätte entstehen dürfen.

Eine Fortschreibung dagegen bedeutet, dass spätere Ereignisse den ursprünglich richtigen Sachverhalt verändert haben (z. B. Feststellung der Vaterschaft, Namensänderung des Kindes usw.).

Teilweise können Berichtigungen durch das Standesamt selber vorgenommen werden. Andere Berichtigungen können nur nach Vorlage einer rechtswirksamen gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Voraussetzungen

  • Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Eintrags
  • Hinreichende Beweise der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig und kann mehrere Monate dauern.
Das Standesamt meldet sich unaufgefordert bei den Antragstellern.
Von Rückfragen bitten wir abzusehen.

Antrag

Die Beantragung einer Berichtigung kann nur schriftlich erfolgen. Weitere Angaben können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Standort

Standort

Standesamt Düsseldorf

Inselstraße 17

40479 Düsseldorf

 

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0211 - 8994933